WELCOME TO CORPORATE FAQ
Here Is The Most Frequently Asked Questions.
Quisque blandit dolor risus, sed dapibus dui facilisis sed. Donec eu porta elit. Aliquam porta sollicitudin ante, ac fermentum orci mattis et. Phasellus ac nibh eleifend, sagittis purus nec, elementum massa.
Ja. Unsere Therapiezentren sind barrierefrei gestaltet und gut erreichbar.
Ja. Für unsere Patientinnen und Patienten stehen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Ja. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig (spätestens 24h vor Therapietermin), wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Andernfalls müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, sollten wir den Termin kurzfristig nicht neu vergeben können.
Unsere Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und wählen die Behandlung individuell entsprechend Ihrer Beschwerden und Ziele aus.
In der Ergotherapie und Logopädie behandeln wir sowohl Kinder als auch Erwachsene. In der Physiotherapie ab dem 12. Lebensjahr. Gerne informieren wir Sie telefonisch über die passenden Angebote.
Ja. Häufig ergänzen sich Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sinnvoll. So kann ein ganzheitliches Behandlungskonzept entstehen.
Die Dauer richtet sich nach der verordneten Therapie. Je nach Heilmittel umfasst eine Behandlung meist zwischen 20 und 60 Minuten.
Zu Beginn führen wir eine ausführliche Befunderhebung durch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Beschwerden, Ziele und den individuellen Therapieplan.
Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung, vorhandene Arztberichte oder Befunde sowie bequeme Kleidung und ggf. ein Handtuch (Physiotherapie) mit.
Wir bemühen uns, Termine möglichst zeitnah anzubieten. Die Wartezeit hängt von der Therapieform, der aktuellen Auslastung und Ihrer Verfügbarkeit ab.
Ja. Gerne informieren wir Sie über unsere Selbstzahlerleistungen und erstellen ein individuelles Angebot.
Ja, die Behandlung Behandlung erfolgt auf Grundlage einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
Die Kosten werden bei einer gültigen Heilmittelverordnung grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte leisten – sofern keine Befreiung besteht – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Privatpatienten sollten die Erstattungshöhe mit ihrer privaten Krankenversicherung abklären.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Unser Team findet gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin.
Je nach Beschwerden oder Erkrankung kann die Verordnung beispielsweise durch Hausärzte, Neurologen, Orthopäden, Unfallchirurgen, Kinderärzte oder andere Fachärzte erfolgen.
