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Here Is The Most Frequently Asked Questions.
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In der Regel werden 3-10 Behandlungen benötigt. In der ersten Behandlung nehmen wir uns eine ganze Stunde Zeit den bisherigen Krankheitsverlauf anzuschauen, vorangegangene und aktuelle Belastungen zu ermitteln, weitere Tests und erste Therapeutische Möglichkeiten zu besprechen. Nachdem die Testergebnisse aus dem Labor da sind, treffen wir uns zur Besprechung und zur finalen Therapiefestlegung. Im weiteren Verlauf können weitere Termine folgen um das Ansprechen auf die Therpie zu überprüfen und Strategien evtl. anzupassen. Im Anfangsstadium sind ebenso begleitende Termine zur raschen Symptomlinderung wie Dry Needling, Photobiomodulation oder Infusionstherapien möglich.
Bei privaten Krankenversicherungen oder Versicherten, die eine Heilpraktikerzusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Rechnungen eingereicht werden. Je nach Kasse ist eine vollständige oder teilweise Erstattung möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung nicht.
- Ausführliche Erstanamnese, inkl. Iridoligischem Befund und individueller Therapiekonzeption (schriftlich und auf aktuelle Medikamentation des Patienten abgestimmt): 60Min, 120€
- Folgetermine (Beratung und Naturheilkundliche Behandlung): 45Min, 90€
- Komplementärmedizinische Intensivtherapie mit täglichen Sitzungen bis zu 5x/Wo: Preis auf Anfrage
- Zur vollständigen Kostenübernahme ist die Krankenkasse nicht verpflichtet.
Ja. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin fünf Euro Fahrtkosten.
Die Genehmigung für das RV Fit-Präventionsprogramm durch die Deutsche Rentenversicherung dauert in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen.
Nein. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für die Tage der Startphase und den Auffrischungstag freizustellen und das Entgelt
fortzuzahlen. Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei uns.
Nein. RV Fit ist ein Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung und ist für Sie und Ihren Arbeitgeber kostenfrei.
Das Programm dauert insgesamt 6 Monate:
- 3 Tage Startphase, in der Sie bei TheraVent eine Einführung, erste Trainings sowie Kurse zu Bewegung, Ernährung und Stressmanagement erhalten. Während dieser 3 Tage sind Sie von der Arbeit freigestellt.
- Bis zu 12 Wochen Trainingsphase, in der Sie 24 Termine (1-3 mal die Woche) bei TheraVent berufsbegleitend wahrnehmen
- 3 Monate selbstständiges berufsbegleitendes Trainieren
- 1 Auffrischungstag bei TheraVent mit abschließenden Kursen und Evaluation. An diesem Tag sind Sie von der Arbeit freigestellt.
Ja. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose kann eine ambulante neurologische Rehabilitation beantragt werden. Die Therapie wird individuell auf den Krankheitsverlauf und Ihre persönlichen Ziele abgestimmt.
Ja. Viele Patientinnen und Patienten können nach einem Schlaganfall ambulant rehabilitiert werden, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel ist es, Beweglichkeit, Sprache, Selbstständigkeit und Teilhabe am Alltag möglichst weitgehend wiederherzustellen. Während einer ambulanten Reha können die Patienten das in der Erlernte direkt im Alltag einüben und so den Reha-Erfolg nachhaltig sichern.
Zu den Vorteilen gehören unter anderem:
- Verbleib im vertrauten häuslichen Umfeld
- Einbindung von Angehörigen
- Alltagstraining in der gewohnten Umgebung
- Individuelle Therapieplanung
- Optimale Vereinbarkeit mit dem Familienleben
- Nahtloser Übergang in Nachsorge-Programme, Heilmitteltherapie und Prävention
Bei einer stationären Rehabilitation wohnen Sie während der gesamten Rehabilitationszeit in einer Klinik. Bei einer ambulanten Rehabilitation erhalten Sie tagsüber Ihre Therapien und verbringen die übrige Zeit zu Hause. Dies erleichtert häufig die Übertragung der Therapieerfolge in den Alltag.
Die Kosten für eine Rehabilitation werden – je nach persönlicher Situation – beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung, den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Ja. Eine ambulante neurologische Rehabilitation muss in der Regel von Ihrem behandelnden Krankenhaus, Ihrer Neurologin oder Ihrem Neurologen oder Ihrem Hausarzt beantragt werden. Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen auch persönlich zum Ablauf und unterstützen Sie bei Fragen zum Antragsverfahren.
Auch eine berufliche Rehabilitation muss bei dem für Sie zuständigen Kostenträger – in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Baden-Württemberg – beantragt werden. Auch hierbei beraten wir Sie gerne.
Die Dauer richtet sich nach der Erkrankung und dem individuellen Rehabilitationsziel. In der Regel dauert eine ambulante neurologische Rehabilitation mehrere Wochen und findet an mehreren Tagen pro Woche statt.
Je nach persönlichem Bedarf umfasst die Rehabilitation beispielsweise:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Neuropsychologie
- Aufmerksamkeitstraining
- Sport- und Bewegungstherapie
- Ernährungsberatung
- Sozialberatung
- Ärztliche Betreuung
Eine ambulante Rehabilitation eignet sich für Patientinnen und Patienten, die medizinisch stabil sind und den täglichen Weg zur Rehabilitation bewältigen können. Ob eine ambulante oder stationäre Rehabilitation die bessere Wahl ist, wird individuell geprüft.
Eine ambulante neurologische Rehabilitation kann unter anderem nach folgenden Erkrankungen sinnvoll sein:
- Schlaganfall
- Parkinson
- Multiple Sklerose (MS)
- Schädel-Hirn-Trauma
- Hirnblutung
- Tumorerkrankungen des Gehirns
- Polyneuropathien
- Neuromuskuläre Erkrankungen
Die ambulante neurologische Rehabilitation unterstützt Menschen nach neurologischen Erkrankungen oder Verletzungen dabei, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität wiederzuerlangen. Die Therapie findet tagsüber in unserer Einrichtung statt, sodass Sie die Abende und Nächte in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbringen.
Ja. Unsere Therapiezentren sind barrierefrei gestaltet und gut erreichbar.
Ja. Für unsere Patientinnen und Patienten stehen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Ja. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig (spätestens 24h vor Therapietermin), wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Andernfalls müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, sollten wir den Termin kurzfristig nicht neu vergeben können.
Unsere Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und wählen die Behandlung individuell entsprechend Ihrer Beschwerden und Ziele aus.
In der Ergotherapie und Logopädie behandeln wir sowohl Kinder als auch Erwachsene. In der Physiotherapie ab dem 12. Lebensjahr. Gerne informieren wir Sie telefonisch über die passenden Angebote.
Ja. Häufig ergänzen sich Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sinnvoll. So kann ein ganzheitliches Behandlungskonzept entstehen.
Die Dauer richtet sich nach der verordneten Therapie. Je nach Heilmittel umfasst eine Behandlung meist zwischen 20 und 60 Minuten.
Zu Beginn führen wir eine ausführliche Befunderhebung durch. Gemeinsam besprechen wir Ihre Beschwerden, Ziele und den individuellen Therapieplan.
Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung, vorhandene Arztberichte oder Befunde sowie bequeme Kleidung und ggf. ein Handtuch (Physiotherapie) mit.
Wir bemühen uns, Termine möglichst zeitnah anzubieten. Die Wartezeit hängt von der Therapieform, der aktuellen Auslastung und Ihrer Verfügbarkeit ab.
Ja. Gerne informieren wir Sie über unsere Selbstzahlerleistungen und erstellen ein individuelles Angebot.
Ja, die Behandlung Behandlung erfolgt auf Grundlage einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
Die Kosten werden bei einer gültigen Heilmittelverordnung grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte leisten – sofern keine Befreiung besteht – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Privatpatienten sollten die Erstattungshöhe mit ihrer privaten Krankenversicherung abklären.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Unser Team findet gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin.
Je nach Beschwerden oder Erkrankung kann die Verordnung beispielsweise durch Hausärzte, Neurologen, Orthopäden, Unfallchirurgen, Kinderärzte oder andere Fachärzte erfolgen.
