Ja. Gerne informieren wir Sie über unsere Selbstzahlerleistungen und erstellen ein individuelles Angebot.
Ja, die Behandlung Behandlung erfolgt auf Grundlage einer Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
Die Kosten werden bei einer gültigen Heilmittelverordnung grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte leisten – sofern keine Befreiung besteht – die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Privatpatienten sollten die Erstattungshöhe mit ihrer privaten Krankenversicherung abklären.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Unser Team findet gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin.
Je nach Beschwerden oder Erkrankung kann die Verordnung beispielsweise durch Hausärzte, Neurologen, Orthopäden, Unfallchirurgen, Kinderärzte oder andere Fachärzte erfolgen.
