Nein. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für die Tage der Startphase und den Auffrischungstag freizustellen und das Entgelt
fortzuzahlen. Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei uns.

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