Ja. Eine ambulante neurologische Rehabilitation muss in der Regel von Ihrem behandelnden Krankenhaus, Ihrer Neurologin oder Ihrem Neurologen oder Ihrem Hausarzt beantragt werden. Gerne beraten wir Sie und Ihre Angehörigen auch persönlich zum Ablauf und unterstützen Sie bei Fragen zum Antragsverfahren.
Auch eine berufliche Rehabilitation muss bei dem für Sie zuständigen Kostenträger – in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Baden-Württemberg – beantragt werden. Auch hierbei beraten wir Sie gerne.

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